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04366 884 700
info@lebensweg-pflege.de
Ambulanter Pflegedienst Lebensweg Bäderstraße 34 23743 Cismar

Was sind Pflegegrade?

Termine vor Ort nach telefonischer Vereinbarung

Pflegegrade sind 5 Einstufungskategorien (Pflegegrad 1-5) für pflegebedürftige

Menschen, anhand derer die Pflegekassen entsprechende Pflegegelder bezahlen.

Maßgeblich ist, inwieweit jemand tägliche Anforderungen selbstständig bewältigen kann, und welche Fähigkeiten die Person noch hat. Die Beeinträchtigung des pflegebedürftigen Menschen kann körperlich, psychisch oder geistig sein. Der Fragenkatalog deckt alle drei Bereiche ab. In unterschiedlichen Bereichen werden, je nach Ergebnis der Fragen, Punkte vergeben, die zur Einstufung in einen Pflegegrad (früher: Pflegestufe) führen. Um zu bestimmen, wie selbstständig jemand noch handeln kann, und welche Fähigkeiten der Person noch zur Verfügung stehen, werden sechs Lebensbereiche betrachtet und erkennbare körperliche, geistige und psychische Einschränkungen erfasst. Diese sechs Lebensbereiche (Module) fließen mit unterschiedlicher Gewichtung in die Gesamtbewertung ein.
04561 6139 870
Grömitz/Cismar
Neustadt
Kontakt
Pflege zu Hause: Finanzielle Unterstützung und Leistungen für die ambulante Pflege Leistungen für Pflegebedürftige link zum Bundesminiteriums für Gesundheit:
Pflegegrad 1 12,5 bus 27 Punkte Pflegegrad 2 27 bus 47,5 Punkte Pflegegrad 3 47,5 bus 70 Punkte Pflegegrad 4 70 bus 90 Punkte Pflegegrad 5 90 bus 100 Punkte
Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit.
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit.
Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit.
Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit.
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
Information - Pflege zu Hause
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Module 1. Mobilität Inwiefern ist freie Bewegung (aufrechtes Sitzen, Gehen, Positionsveränderungen im Bett) möglich? 2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Können noch Entscheidungen gefällt, Orte und Personen erkannt, komplexe Handlungen durchgeführt werden? 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen gibt es motorische, (auto)aggressive Auffälligkeiten im Verhalten? Bestehen (irrationale) Ängste, Wahnvorstellungen, Depressionen? 4. Selbstversorgung Inwiefern liegt die Fähigkeit vor, die Körperpflege, das An- und Auskleiden, die Ernährung etc. noch selbstständig zu vollziehen? 5. Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen Wie viel Unterstützung ist im Bereich der krankheitsbedingten Anforderungen (z.B. bei der Medikamentengabe oder dem Verbandswechsel) notwendig? 6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte kann der Tagesablauf noch selbstständig gestaltet und an eventuelle Veränderungen angepasst werden? Wird mit anderen Menschen normal interagiert?
Pflegegrade Pflegegrad 1: ist die niedrigste Stufe der Pflegebedürftigkeit und kommt für Menschen in Frage, die eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit zeigen. Pflegegrad 2: wird zugeordnet, wenn die eigene Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt ist. Pauschale Aussagen lassen sich hier nicht treffen, da die Pflegebedürftigkeit eines jeden Menschen höchst individuell ist und diese von sehr vielen Faktoren abhängt. Pflegegrad 3: erhalten pflegebedürftige Personen, wenn die Selbstständigkeit schwer beeinträchtigt ist. Pflegegrad 4: erhält man vom MDK, wenn die Selbstständigkeit bzw. die Fähigkeiten schwerst beeinträchtigt sind. Pflegegrad 5: ist der höchste Pflegegrad. Diesen Grad erhalten Menschen, die unter die Definition „Härtefall“ fallen. Mit diesem Begriff werden Menschen bezeichnet, die einen außergewöhnlich hohen Pflegeaufwand erfordern. In diesem Grad wird hinsichtlich der Pflegeleistungen kein Unterschied zwischen Menschen mit und ohne eingeschränkte kognitive Fähigkeiten gemacht
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesminiteriums für Gesundheit.
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Pflegegrade sind 5

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für pflegebedürftige Menschen, anhand

derer die Pflegekassen entsprechende

Pflegegelder bezahlen.

Maßgeblich ist, inwieweit jemand tägliche Anforderungen selbstständig bewältigen kann, und welche Fähigkeiten die Person noch hat. Die Beeinträchtigung des pflegebedürftigen Menschen kann körperlich, psychisch oder geistig sein. Der Fragenkatalog deckt alle drei Bereiche ab. In unterschiedlichen Bereichen werden, je nach Ergebnis der Fragen, Punkte vergeben, die zur Einstufung in einen Pflegegrad (früher: Pflegestufe) führen. Um zu bestimmen, wie selbstständig jemand noch handeln kann, und welche Fähigkeiten der Person noch zur Verfügung stehen, werden sechs Lebensbereiche betrachtet und erkennbare körperliche, geistige und psychische Einschränkungen erfasst. Diese sechs Lebensbereiche (Module) fließen mit unterschiedlicher Gewichtung in die Gesamtbewertung ein.
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Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit.
Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit.
Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit.
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
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Module 1. Mobilität Inwiefern ist freie Bewegung (aufrechtes Sitzen, Gehen, Positionsveränderungen im Bett) möglich? 2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Können noch Entscheidungen gefällt, Orte und Personen erkannt, komplexe Handlungen durchgeführt werden? 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen gibt es motorische, (auto)aggressive Auffälligkeiten im Verhalten? Bestehen (irrationale) Ängste, Wahnvorstellungen, Depressionen? 4. Selbstversorgung Inwiefern liegt die Fähigkeit vor, die Körperpflege, das An- und Auskleiden, die Ernährung etc. noch selbstständig zu vollziehen? 5. Umgang mit krankheits- /therapiebedingten Anforderungen Wie viel Unterstützung ist im Bereich der krankheitsbedingten Anforderungen (z.B. bei der Medikamentengabe oder dem Verbandswechsel) notwendig? 6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte kann der Tagesablauf noch selbstständig gestaltet und an eventuelle Veränderungen angepasst werden? Wird mit anderen Menschen normal interagiert?
Pflegegrade Pflegegrad 1: ist die niedrigste Stufe der Pflegebedürftigkeit und kommt für Menschen in Frage, die eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit zeigen. Pflegegrad 2: wird zugeordnet, wenn die eigene Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt ist. Pauschale Aussagen lassen sich hier nicht treffen, da die Pflegebedürftigkeit eines jeden Menschen höchst individuell ist und diese von sehr vielen Faktoren abhängt. Pflegegrad 3: erhalten pflegebedürftige Personen, wenn die Selbstständigkeit schwer beeinträchtigt ist. Pflegegrad 4: erhält man vom MDK, wenn die Selbstständigkeit bzw. die Fähigkeiten schwerst beeinträchtigt sind. Pflegegrad 5: ist der höchste Pflegegrad. Diesen Grad erhalten Menschen, die unter die Definition „Härtefall“ fallen. Mit diesem Begriff werden Menschen bezeichnet, die einen außergewöhnlich hohen Pflegeaufwand erfordern. In diesem Grad wird hinsichtlich der Pflegeleistungen kein Unterschied zwischen Menschen mit und ohne eingeschränkte kognitive Fähigkeiten gemacht
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